Verbot von Einwegplastik

Verbot von Einwegplastik
Einwegplastik verursacht ein hohes Aufkommen an Plastikmüll.

Im Durchschnitt produziert jeder deutsche Bundesbürger etwa 38 Kilogramm Plastikmüll pro Jahr – hiermit zählen die Deutschen zu den größten Verursachern von Plastikmüll in gesamt Europa (Henrich-Böll-Stiftung; BUND, 2019).

Allein etwa 320.000 Einweg-Becher werden stündlich in Deutschland verbraucht. 

Jährlich gelangen weltweit mehrere Millionen Tonnen Plastikmüll in die Ozeane, sodass 85 % des Mülls in den Meeren aus Kunststoffen besteht, was wiederum dazu führt, dass Meereslebewesen qualvoll verenden (Bundesregierung, 2021). Plastikmüll zerfällt im Wasser mit der Zeit in winzige Partikel. Er verbleibt so auf unbestimmte Zeit in unserer Umwelt. Diese Müllflut gefährdet jedoch nicht nur Fische, Meeressäuger oder Korallen, sondern beeinträchtigt die Erholung der Natur und auch die Gesundheit des Menschen.

Ein Verbot von Einwegplastik erscheint somit als längst überfällig, denn es gibt bereits heute tolle Alternativen, die zugleich funktional & ökologisch nachhaltig sind.

EU-Verbot

Seit dem 3. Juli 2021 sind Produkte aus Einwegplastik in der gesamten EU verboten. Hierzu zählt Einweg-Geschirr aus Plastik sowie „Bioplastik“, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballonstäbe und Rührstäbe aus Kunststoff. To-Go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor (bspw. Fast-Food-Verpackungen) werden zudem EU-weit nicht mehr produziert (Bundesregierung, 2021).

Wir finden, dies ist ein richtiges Zeichen und lässt hoffen, dass weitere Regularien und Gesetze folgen, die den Plastikverbrauch weiter reduzieren!

Zukünftige Schritte (Bundesregierung, 2021):

Ab 2022:

  • Händler dürfen keine leichten Kunststofftragetaschen an Kundschaft ausgeben
  • Ein- und Mehrwegflaschen müssen markiert werden, um es der Kundschaft zu erleichtern, Plastikmüll zu reduzieren
  • Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis 3L)

Ab 2023:

  • Caterer, Lieferdienste & Restaurants sind verpflichtet, Mehrwegbehälter anzubieten

Ab 2024:

  • Pfandpflicht für Plastikflaschen mit Milchgetränken

Ab 2025:

  • PET-Einweg-Getränkeflaschen müssen mind. 25 % Recycling-Plastik (Rezyklat) enthalten

Aktuell

Das Einwegplastik-Verbot ist vor mittlerweile einem Jahr verabschiedet worden. Doch, hat es etwas gebracht? 

Die Antwort: Wenig, aber es gibt trotzdem etwas Positives. Zwar konnte die Menge an Eintrag von Plastikmüll in die Umwelt nur um weniger als 0,1 % reduziert werden. Aber:

  • Die Gesellschaft hat angefangen nachzudenken.
  • Die Industrie hat begonnen, Ersatzprodukte zu entwickeln.
  • Der Plastikanteil hat also etwas abgenommen und das bedeutet wiederum, dass ein Anfang gemacht wurde. 

Neben dem Verbot von Einweg-Plastik ist seit Anfang 2022 auch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen. „Inverkehrbringer“ von Verpackungen werden verpflichtet diese nach dem Dualen System zu klassifizieren. Bei Missachtung drohen empfindliche Geldbußen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Infoseite zum VerpackG.

06.07.2022

Für weitere Informationen (hierzu auf den Titel klicken): 

Bundesregierung (2021)Einweg-Plastik wird verboten,

Deter, A. (2017): Regionales liegt im Trend

Henrich-Böll-Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) (2019):Plastikatlas – Daten und Fakten über eine Welt voller Kunststoff

IfD Allensbach (2020): Anzahl der Personen in Deutschland, die beim Einkauf regionale Produkte aus der Heimat bevorzugen, von 2016 bis 2020 (in Millionen)

Stiftung Warentest (2011): Die Vorteile: Regionales punktet

ZDF (2022): Ein Jahr Einwegplastikverbot: Was hat sich verändert?

JETZT ANFRAGEN

kompackt61 GmbH Logo

Die kompackt61 GmbH ist Hersteller von hochqualitativen und leistungsstarken nachhaltigen Isolierverpackungen aus Jute als umweltfreundliche Alternative zu Styropor.

DE